In den Sommermonaten von Juli bis in den September wird die Feuerwehr oft von zahlreichen besorgten oder verängstigten Bürgern verständigt, die sich von Wespen, Hornissen oder ähnlichen Insekten bedroht fühlen.
Wespennester u.ä. dürfen von der Feuerwehr- sofern Gefahr im Verzug besteht – z.B. bei Kleinkindern oder Allergikern, Kranken-und Altenheimen, Kindergärten oder Orten von großen öffentlichen Andrang – umgesiedelt bzw. entfernt werden (ansonsten fällt diese Tätigkeit die Gewerbeordnung und ist von einer Fachfirma durchzuführen).
Bei unter Naturschutz stehenden Insekten wie Hummeln, Hornissen oder tlw. Wespen, ist eine Umsiedlung der Vernichtung immer vorzuziehen. Oftmals sind die Nester an schwer erreichbaren Stellen gelegen und nur mit spezieller Schutzausrüstung umsiedel- oder bekämpfbar.
Im Normalfall stellen die Tiere allerdings keine Gefahr für den Menschen dar und stechen nur bei Bedrohung. Ein gesunder erwachsener Mensch kann mehrere Duzend Stiche ertragen, bevor es zu einem lebensgefährlichen Zustand kommen würde. Lediglich für Allergiker (ca. 3% der Bevölkerung) können die Stiche fatale Folgen haben. Hornissenstiche sind dabei durch den größeren Stachel etwas schmerzhafter, beinhalten aber NICHT mehr Gift.
Einige Informationen zu den Tieren:
Hornissen sind grundsätzlich nützliche Tiere und stehen daher unter Artenschutz. Die Nester dürfen nicht einfach entfernt oder zerstört werden. Selbst Wespen erfüllen wichtige ökologische Funktionen durch die Jagd auf Ernte- und Forstschädlinge.
Ein Hornissenvolk besteht aus 300 bis 1000 Tieren, ein Wespennest kann 1000 bis 10000 Tiere beherbergen. Wespen und Hornissen leben nur wenige Monate bzw. eine Saison lang. Im Oktober sterben die Tiere durch den Temperaturabfall und hinterlassen die leeren Nester. Diese können dann auch gefahrlos entfernt werden.
Sollte eine Insektenbekämpfung oder Umsiedelung trotz allem unumgänglich sein und Gefahr im Verzug besteht, können Sie uns jederzeit kontaktieren: OBI Philipp Müller – 0664 604548895
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